Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Internet Zugänge
über Kabel TV und W-LAN der EPNET GmbH u.Co
KG
Gültig ab 12.11.2007
1.
Vertragsparteien
Dieser Vertrag wird zwischen der EPNET GmbH u.Co
Kg, in 4240 Freistadt Industriestraße 6 (Tel.:07942/21414-0, FAX:
07942/21414-9, office@epnet.at)
kurz im folgendem
epnet
genannt und dem Kunden
abgeschlossen. Die gegenseitige
Vertragsannahme erfolgt durch Freischaltung (Aktivierung) des
jeweiligen Dienstes. Als Voraussetzung für
einen Breitband Internet Zugang über epnet
gilt ein Kabel TV Zugang in Freistadt, Lasberg
oder Waldburg. Alternative ist ein
Wlan Zugang in den von
epnet versorgten Gebieten. Frist bei
Internetzugängen: Nach Überprüfung der Anschlussmöglichkeit
(Feldstärke bei Funkanschlüssen), sowie nach der Montage der
Endgeräte durch den Kunden, erfolgt die Fertigstellung und
Freischaltung spätestens nach 3 Wochen, sofern nicht anders
vereinbart.
2.
Vertragsgegenstand
Epnet
betreibt technische Einrichtungen (EDV Systeme) mit dem Zweck den
Breitband Internet Zugang (als Sub
Provider) zu ermöglichen.
Vertragsgegenstand ist
die Bereitstellung von Standardleistungen und Zusatzleistungen durch
epnet, sonstige Dienste und Leistungen
sowie die Lieferung von Hardware durch epnet
gemäß den jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibungen/Preislisten,
Entgeltbestimmungen und SLA’s oder eines
allenfalls vereinbarten Aktionsumfanges. Der Internetzugangsdienst
von epnet
und sonstige Dienste und
Leistungen ermöglichen den Abruf von Texten, Daten und graphischen
Darstellungen, die von epnet
oder anderen Anbietern
sowie von anderen Diensten und Netzen angeboten werden und zwar bei
Vorliegen der von epnet mitgeteilten
Hard- und Software Voraussetzungen. Zusatzleistungen werden
von epnet nach gesonderter Vereinbarung
mit dem Kunden und gegen gesondertes Entgelt erbracht. Epnet
ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen an den
jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Werden
Firewalls oder Virenschutz angeboten, so nimmt der Kunde zur
Kenntnis, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik keine absolute
Sicherheit und volle Funktionsfähigkeit gegeben ist.
IP-Connectivity zu anderen
Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe technischer Möglichkeiten. Der Kunde hat das
Internet unter Beachtung aller anwendbaren Gesetze und der
Bestimmungen betreffend “illegale und schädigende Inhalte”
(Verhaltenskodex) zu nutzen. Weiter unterwirft sich der Kunde der “Netiquette”
Es handelt sich dabei um Verhaltensstandards, denen sich Internet-
Nutzer weltweit freiwillig unterwerfen. Bei Kunden, die nicht
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, behält sich
epnet
Preisänderungen vor,
insbesondere bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten,
unlimitierten Zugängen, überproportionalem Datenverkehr und Erhöhung
der epnet entstehenden Unkosten. Das
Kündigungsrecht nach § 25 Abs. 3 TKG 2003 bleibt davon unberührt.
3.
Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können
von epnet
vorgenommen werden und
sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle
Fassung ist auf
http://www.epnet.at
abrufbar. Die
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes,
BGBl.Nr. 140/1979, (KSchG) sowie
des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches bleiben unberührt.
Epnet
verpflichtet sich, bei
derartigen Änderungen seine Kunden auf die neuen
AGB´s unter
http://www.epnet.at
hinzuweisen.
4.
Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde verpflichtet
sich Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung sowie jede
Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und
seine Firmenbuchnummer epnet
sofort anzuzeigen.Anzeigen auf
Zahlungsinstrumenten erfüllen nicht die Anzeigepflicht, die Anzeige
per E-Mail ist dafür ausreichend. Gibt der Kunde Änderungen nicht
bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen
epnet
als zugegangen, sofern
sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen. Rechtlich
bedeutsame Erklärungen epnet
können an die vereinbarte
E-Mail Adresse von epnet
rechtswirksam mitgeteilt
werden. Hierfür verpflichtet sich der Kunde diese Mailadresse
regelmäßig abzurufen. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen,
bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform.
Ein Telefax oder eine E-Mail erfüllt die Schriftform. Gegenüber
Konsumenten bleibt §10 Abs. 3 KschG
unberührt. Der Kunde erhält eine Kopie der Anmeldung.Der Kunde sorgt dafür
dass zu dem mit epnet vereinbarten
Termin eine Person mit Wissen und Willen des Kunden anwesend ist,
die zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Herstellung des Anschlusses
für den Kunden berechtigt ist.Jugendliche unter 18
Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.Epnet
ist berechtigt, die Annahme der Anmeldung von einer angemessenen
Sicherheitsleistung des Kunden (Kaution, Bankgarantie,
ect.) oder von einer
Entgeltvorauszahlung abhängig zu machen.Epnet
ist auch berechtigt in begründeten Fällen (zB.
Offene Forderungen aus früheren Vertragsverhältnissen, Verdacht des
Missbrauches des Zugangs, Realisierung aus technischen oder
wirtschaftlichen Gründen nicht möglich) die Anmeldung abzulehnen.
5.
Bedingungen zur Herstellung eines Internetanschlusses über
Funk/Kabel (Hard- und Software)
Epnet
überlässt dem Kunden für
die Dauer des Vertragsverhältnissen die notwendige Hard- und
Software, sofern es sich um Funk / Kabelanschlüsse
handelt. Die Hard- und Software bleibt
Eigentum von epnet. Der Kunde hinterlegt
eine entsprechende Kaution, die BAR bei Installation zu entrichten
ist. Nach Beendigung des Vertragsverhältnis und einwandfreier
Retournierung der Hard- und Software erhält der Kunde die Kaution
ebenfalls retourniert. Der Kunde haftet für alle Schäden an der
Hardware, so lange sie sich in seiner Obhut befinden.Dem
epnet
Kunden wird eine nicht
übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung der
Software und der begleitenden Dokumentation für die Dauer des
Vertragsverhältnisses eingeräumt.Ohne das Einverständnis
von epnet
darf der Kunde weder die
Hard- noch die Software an Dritte übertragen. Die Art des Zugangs
richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung.
Epnet
ist bei jeder Verletzung
des Kunden für alle ihm daraus erwachsenden Nachteile schad- und
klaglos zu halten. Für Software, die von epnet
weder erstellt noch
angeboten wird, übernimmt epnet
keine Gewähr und Haftung
für Mängel und dadurch verursachte Schäden. Vom Urheber mitgeteilte
Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind einzuhalten. Falls vom Kunden
Abänderungen oder Konfigurationen der Software und der dafür
benötigten Systemeinstellungen am PC eigenmächtig durchgeführt
werden, leistet epnet
keine Gewähr und haftet
nicht für dadurch verursachte Schäden.
6.
Verfügbarkeit von Internetzugängen über epnet
Der Internetzugang von
epnet
ist für den Kunden
grundsätzlich 24 Stunden pro Tag verfügbar, ausgenommen bei Fällen
höherer Gewalt, während
notwendiger Wartungszeiten und je
nach Auslastung, Verkehrslage bzw. Betriebszustand der für den
Zugang zum Internet oder zu Diensten von epnet bzw. der
Abwicklung des Dienstes in Anspruch genommenen nationalen oder
internationalen Telekommunikationseinrichtungen und -netze, kann es
zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen.
. Die
Nutzungsmöglichkeit und Verfügbarkeit der an
epnet
angeschlossenen bzw. über
epnet
zugänglichen Datenbanken
oder Dienste von Anbietern richtet sich nach den von den Betreibern
bzw. Anbietern dieser Dienste gestellten Bedingungen der
Inanspruchnahme und Betriebszeiten. Die Inanspruchnahme solcher
Datenbanken oder Dienste kann den Abschluss einer gesonderten
Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter
erfordern.
Der Kunde hat jederzeit
die Möglichkeit den Traffic zu seiner
Anbindung unter http://www.epnet.at abzurufen. Diese Informationen
sind mit dem Kunden eigenem Passwort geschützt und nur für den
einzelnen Kunden bestimmt. Bei Anschlüssen ab 2010 werden nur mehr
unlimitierte Anschlüsse angeboten, die auch nicht mehr im Traffic
Control ersichtlich.
7.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Internetanbindungen
Der Kunde stimmt zu, dass
er den epnet
Internetanschluss nicht
zur Übertragung von illegalen Inhalten (Strafgesetzbuch,
Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze, Verbotsgesetz,
Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil-
und Strafgesetz etc.) nutzt. Weiter stimmt er zu, folgendes zu
unterlassen, bzw. die Teilnahme an nachfolgenden Punkten nicht zu
fördern oder sie zu bewerben:
·
Sendung
vom Empfänger unerwünschter „Junk-Mail“
oder Massen-E-Mail aus kommerziellen oder nicht kommerziellen Gründen;
·
Senden
von Kettenbriefen oder Verkaufssystemen mit Pyramidenschema;
·
Senden
von Mail-Bomben (d.h. senden von entweder sehr großen oder sehr
vielen E-Mails mit der Absicht, den Empfänger zu belästigen oder die
Systeme eines Internet-Service-Providers zu stören);
·
Beschädigen
eines Systems oder Blockade dessen Internet-Zuganges, Fälschen oder
Blockieren von Headern und /oder Adressen oder
Durchführung irgendeiner anderen Aktion, deren Zweck es ist, die
wahre Identität des Kunden zu verbergen oder Dritte zu
diskreditieren;
·
Eintragen
Dritter in E-Mail-Listen, sofern der Kunde keine ausdrückliche
Genehmigung dafür besitzt; Veröffentlichen von Binärdaten (d.h.
Dateien wie Bilder, Audio-Clips etc) in
Newsgroups außer jenen, die speziell für die Veröffentlichung
von Binärdaten
eingerichtet wurden;
·
Unerlaubt
auf irgendeinen Teil des epnet
Netzwerkes oder das Netzwerk Dritter zuzugreifen mit dem Ziel des
Ausspähens von Daten, die nicht
ihn selbst betreffen;
·
Wissentlich
Viren, Würmer und/oder Trojans
verschicken.
7.1.
Antispam
epnet
kann nach Möglichkeit eingehende E-Mails blockieren, welche als Spam
(oder Spamverdacht) identifiziert werden um seine Kunden vor
unerwünschten Datenmüll zu schützen. Die Erkennung von Spams wird
mit Hilfe dritter (Blacklists) und eigenen Technologien
durchgeführt. Einen „100 Prozent“ Schutz kann Aufgrund ständig neuer
auftreteneden Gefahren nicht gewährleistet werden. epnet ist bemüht
jedwede Beeinträchtigung im laufenden Mailverkehr durch
möglicherweise zu Unrecht geblockte Mailserver zu verhindern, hat
aber keinen Einfluss auf fremde Mailserver die zu Recht aufgrund von
unzulänglichen Konfigurationen geblockt werden. Eine Haftung für
blockierte E-Mails sowie daraus möglicherweise resultierender
Folgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Diese
Funktionen sind nicht als Ersatz von lokalen Viren Schutzprogrammen
zu sehen. Diese und weitere Gefahren aus dem Internet sollten
grundsätzlich auch durch lokale Mechanismen geschützt werden.
8.
Sicherheit, Missbrauch und Schadenersatz
Die
epnet
Accountdaten,
das sind die von epnet
vergebene Zugangskennung
(Login) und das persönliche Kennwort (Passwort), bilden die
Grundlage für die Benützung des Internetdienstes von
epnet.Bei telefonischer Anfrage
durch den Kunden werden Zugangskennung, Passwörter und/oder
e-mail Adressen zum
bezughabenden Internetanschluss über Telefon oder Fax von
epnet
nur dann bekannt gegeben,
wenn der Kunde von epnet
zurückgerufen wird. Die
Mitteilung von Zugangskennung, Passwörtern und/oder
e-mail Adressen erfolgt ausschließlich
an die Adresse des Kunden, außer es wird epnet
eine schriftliche
Einverständniserklärung zur Weiterleitung dieser Daten vom
Kontoinhaber vorgelegt.Um die missbräuchliche
Verwendung seiner Teilnehmerdaten zu vermeiden, verpflichtet sich
der Kunde, insbesondere seine Teilnehmerdaten geheim zu halten und
sie in keiner Weise Unbefugten zukommen zu lassen, jeden Missbrauch
seiner Teilnehmerdaten zu unterlassen und zu unterbinden, jeden
Verdacht auf Missbrauch seiner Teilnehmerdaten sofort an
epnet
zu melden, jeden Schaden
zu ersetzen, den er durch Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung
seiner Teilnehmerdaten schuldhaft veranlasst hat.Als Missbrauch gilt auch
jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder Daten auf
Einrichtungen von epnet
oder auf Einrichtungen
bzw. Datenbanken oder Diensten, die über den Internetzugangsdienst
von epnet
erreichbar sind.Als Missbrauch gilt
ferner die Bereitstellung von Daten zur Abfrage, die gesetzlichen
Bestimmungen sowie den Bestimmungen “Illegale und schädigende
Inhalte” (Verhaltenkodex) ganz oder teilweise nicht entsprechen.
Epnet
ist berechtigt, derartige
Daten sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu
löschen. Abgefragte Informationen/Daten dürfen nicht, entgegen
gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen bzw. entgegen den vom
Anbieter der Datenbank bzw. des Dienstes diesbezüglich erlassenen
Bestimmungen, verwendet werden.Werden Leistungen von
epnet
von unberechtigten
Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für alle dadurch
anfallenden Entgelte aus den Telekommunikationsdienstleistungen.
9.
Vergabebedingungen für Domain Namen
epnet
vermittelt und
registriert die beantragte Domain im Namen des Kunden, sofern die
gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at,
.co.at und .or.at-Adressen
von der Registrierungsstelle nic.at
eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen
Registrierungsstelle. Epnet
fungiert hinsichtlich der
von nic.at verwalteten Domains auf die
Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders
vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung
der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden
(Domaininhaber) und der Registrierungsstelle direkt.Für Kunden, die nicht
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten
zusätzlich auch die Geschäftsbedingungen der NIC.AT Internet
Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.
(http://www.nic.at)
bzw der ansonsten jeweils zuständigen
Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von
epnet
auf Wunsch zugesandt.
Diese haben alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen einzuhalten.
Kunden ist es insbesondere untersagt, bei Erlangung eines
Domainnamens fremde Kennzeichenrechte (Namensrechte, Markenrechte
etc.) oder sonstige Schutzrechte zu verletzen. Kunden haben
epnet
hinsichtlich aller
derartigen Verletzungen schad- und klaglos zu halten.
10.
Änderung der Entgelte
Epnet
behält sich bei
Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B.
Personalkosten, Stromkosten, Telekommunikationsleitungskosten) eine
Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor.Dies gilt auch bei
Änderungen oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen
Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Soweit
anwendbar bleibt die Regelung des §25 ABS. 3 TKG 2003 unberührt.
11.
Nachverrechnung bei Überschreitung
Der Kunde akzeptiert
die von epnet
in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung/Preisliste angegebene Limit. Beieiner Überschreitung des
Limits in einem Monat behält sich epnet
eine Verrechnung nach dem
jeweiligenVolumenspreis
pro über MB dem Limit verbrauchter Volumeneinheit vor.
12.
Preise, Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung,
Vorauszahlung
Sofern im Auftrag nicht
anders vereinbart, gelten die im Antrag angeführten Preise.
Epnet behält sich Preisänderungen vor. Abrechnungsgrundlage ist
die im Traffic-Control ersichtliche
monatliche Datenmenge von Up- und Download. Aktionen sind zeitlich
beschränkt und können nach Bedarf und Erfolg von
epnet beliebig verändert werden. Die Rechnungslegung für
alle Leistungen erfolgt durch epnet
in einer separaten
Rechnung gemäß dem vom Kunden definierten Rechnungsmodus
(Erlagscheinverfahren oder Bankeinzugsverfahren). Die
Entgeltforderungen von epnet
werden bei Zahlung mit
Erlagschein mit Zugang der Rechnung fällig, sofern in der Rechnung
keine andere Fälligkeit angegeben ist. Bei Zahlung mit Erlagschein
ist epnet
ermächtigt, ein
Manipulationsentgelt pro Rechnung zu fordern. Beim
Bankeinzugsverfahren wird der Rechnungsbetrag im gleichen zeitlichen
Abstand wie beim Erlagscheinverfahren eingezogen. Allfällige
Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der
Verzugszinsen liegt 5 v.H. über dem
jeweils gültig verlautbarten Basiszinssatz. Verzugszinsen werden
nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit des Entgelts
kapitalisiert. Dem Kunden kann für Verrechnungszwecke eine Kunden-
sowie eine Rechnungsnummer zugeordnet werden. Erfolgt die Zahlung
nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe der Kundennummer oder der
Rechnungsnummer, so tritt Zahlung erst mit deren Zuordnung ein. Im
Falle des Verzuges des Kunden sind vom Kunden alle Inkasso- und
Mahnspesen sowie die für das Einschreiten von Rechtsanwälten
einschließlich der Inkassobüros anfallenden Kosten maximal zu den
für diese geltenden Tarifen zur
notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.Monatliche
Pauschalbeträge werden zu Beginn des Vertragsverhältnisses
(Grundentgelte, Pauschalentgelte, sonstige monatliche
Entgelte)anteilsmäßig verrechnet. Falls der Kunde das
Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung berechtigt auflöst, ist
der monatliche Pauschalbetrag vom Kunden auch nur anteilsmäßig zu
bezahlen; für Berechnungszwecke wird der Monat mit dreißig Tagen
festgelegt.Monatliche
Pauschalbeträge werden im Voraus in Rechnung gestellt.
Epnet
ist
berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer
angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung
abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung kann durch
Bürgschaftserklärung oder Bankgarantie oder durch Bareinzahlung
erfolgen. Die vereinbarten Preise bzw. sonst enthaltenen Entgelte
werden ausschließlich in Euro angegeben.Der Kunde wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich
epnet vorbehält, die Forderungsverfolgung nach der ersten
Mahnstufe an ein Inkassoinstitut bzw. an einen Rechtsanwalt zu
übergeben.
13.
Übernahme des Vertrages
Sofern dieses
Vertragsverhältnis nicht den Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes unterliegt, ist epnet
berechtigt, den gesamten
Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten mit
schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.
Unterliegt dieses Vertragsverhältnis dem Konsumentenschutzgesetz, so
kann der gesamte Vertrag ohne Zustimmung des Kunden ohne
schuldbefreiende Wirkung auf einen
Dritten übertragen werden. Die Übertragung wird mit der Mitteilung
an den Kunden wirksam.In diesen Vertrag kann
anstelle des bisherigen Kunden ein Dritter eintreten, sofern der
Kunde alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis auf den
neuen Kunden überbindet und der neue Kunde für alle bis zum
Wirksamwerden des Vertragseintrittes offenen Entgelte und sonstige
Ansprüche mithaftet. Der Eintritt wird erst mit der schriftlichen
Zustimmung von epnet
wirksam.
14.
Einwände - Streitbeilegung
Einwände gegen in
Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden binnen 2
Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei
epnet zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als
anerkannt. Konsumenten werden auf die Rechtsfolgen der Unterlassung
von rechtszeitigen Einwänden fristgerecht hingewiesen. Als
schriftliche Mitteilung gilt auch eine Benachrichtigung per E- Mail
als vereinbart. Im Bankeinzugsverfahren
hat der Kunde das Recht, innerhalb von 42 Tagen nach Abbuchen des
Rechnungsbetrages ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung des
Rechnungsbetrages bei seinem kontoführenden Bankinstitut zu
veranlassen. Erfolgt die Rückbuchung auf Grund eines Fehlers des
Betreibers so gehen die Bankspesen zu Lasten von
epnet,
erfolgt sie auf Grund
eines Fehlers des Kunden, so gehen sie zu Lasten des Kunden.Unbeschadet der
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder
Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes,
Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind,
oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der
Regulierungsbehörde vorlegen.Epnet
verpflichtet sich, an
einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der
Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen, sowie erforderliche
Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine
einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht
um herangetragenen Fall mitzuteilen.
15.
Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten
Falls ein Fehler
festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben
könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der
Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der
letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung
noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag
entspricht.
16.
Sperre und Sicherheitsleistung
epnet
ist berechtigt, die
Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern
(Sperre), wenn
·
der
Kunde mit Zahlungsverpflichtungen mehr als zwei Wochen in Verzug ist
und der Kunde unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der
Sperre erfolglos gemahnt wurde oder
·
der
Kunde Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere
auch solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes (z.B.
Virenversand) oder dem Schutz Dritter dienen oder den vereinbarten
Leistungsumfang betreffen, verletzt der
·
keine
Haftungserklärung eines gesetzlichen Vertreters/Sachwalters im Falle
des Verlusts oder der Beeinträchtigung der Rechts- und
Geschäftsfähigkeit vorliegt oder
·
die
offenen Entgelte den Betrag der Sicherheitsleistung überschreiten
und der Kunde mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug ist, obwohl er
unter Setzung einer Nachfrist und unter Androhung der Sperre
erfolglos gemahnt wurde. Die mit der Sperre
verbundenen Kosten, einschließlich jene
der Wiedereinschaltung, sind vom Kunden zu ersetzen. Eine Sperre entbindet
nicht von der Pflicht des Kunden zur Zahlung der laufenden Entgelte. Besteht der begründete
Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die
Verpflichtung der §§9.2.4,9.2.5 oder 10 verstoßen, ist
epnet berechtigt den Zugang des Kunden
bei Gefahr in Verzug ohne vorherige Verständigung zu unterbrechen. Der Kunde kann zum Ersatz
der daraus entstehenden Kosten der Nachforschung, Erkennung und der
Verfolgung verpflichtet.Die Aufhebung der Sperre
bzw. neuerliche Aktivierung des Anschlusses erfolgt frühestens einen
Werktag (außer Samstag) nach der vollständigen Bezahlung des
Betrages (inklusive Kosten für die Sperre bzw. Aufhebung der Sperre
lt. Tarifblatt bar oder auf dem Konto von epnet.
17.
Dauer der Vereinbarung, Kündigung, fristlose Auflösung, Irrtum
Das Vertragsverhältnis wird auf
unbestimmte Dauer abgeschlossen.
Die Mindestvertragsdauer für
epnet-Produkte beträgt 12 Monate (ab 11.2007), sofern keine andere
Vertragslaufzeit vereinbart wurde. (Bei zeitlich begrenzten Aktionen
kann auch 24 Monate Bindefrist sein). Der Vertrag verlängert sich
automatisch um weitere 12 Monate, falls dieser nicht 3 Monate vor
Vertragsende schriftlich gekündigt wurde. Prinzipiell wird die
Mindestvertragslaufzeit bei jedem vorhandenen oder zukünftigen
Produkt zusätzlich bei Vertragsabschluss angegeben, welche dann die
Gültigkeit erlangt. Ein Umstieg auf ein anderes Produkt
(Tarifmodell) ist mittels Ummeldeformular monatlich gratis möglich.
Es tritt dann auch die neue Mindestbindedauer in Kraft.
Vor Ablauf der Mindestvereinbarungsdauer ist das
Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die
Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die
Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit
Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung.
Eine Kündigung durch
epnet
kann aus
technischen Gründen, bei Sperre oder bei Einstellung eines Dienstes
erfolgen. Bei Vorliegen eines dieser Auflösungsgründe kann das
gesamte Vertragsverhältnis jederzeit zum Monatsende seitens des
Betreibers aufgelöst werden.Die Eröffnung des
Konkurses über das Vermögen des Kunden oder der Tod des Kunden
beendet das Vertragsverhältnis mit Ende des Monats. Bis zum Eingang der
Mitteilung des Todes des Kunden haften, soweit gesetzlich zulässig,
Nachlass bzw. die Erben für Entgelte.Ist der Kunde mit
Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis im Ausmaß von
mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug oder hat er mehr als 2
Rechnungen offen, so kann epnet
unter Setzung einer
Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung
das Vertragsverhältnis auflösen, wenn der Kunde erfolglos gemahnt
wurde. Verletzt der Kunde
vertragliche oder gesetzliche Pflichten, insbesondere auch solche,
die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem
Schutz Dritter dienen, so kann epnet
das Vertragsverhältnis
mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auflösen.Weiters ist
epnet
zur Auflösung des
Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Kunde
wiederholt gegen die genannten Nutzungsbedingungen, insbesondere
gegen die “Netiquette” oder gegen den
“Verhaltenskodex” verstößt oder durch ungebetenes Werben (§ 107 TKG
2003), aggressives Direct
Mailing oder in anderer Form andere
Teilnehmer belästigt, diese bedroht oder schädigt oder sonst
wiederholt gegen Gesetze verstößt.Nach Vertragsende ist der
Kunde verpflichtet unverzüglich alle im Eigentum von
epnet stehenden Geräte, (Modem, Kabel,
Antenne, Softw. CD,) an
epnet zurückzugeben.epnet
ist berechtigt, bei Nicht Einhaltung der Rückgabe oder Verzug, die
Wohnung zu betreten und die Geräte abzuholen.Der Kunde bzw.
Hauseigentümer ist verpflichtet den Zugang zur Wohnung zu
ermöglichen. Kunden, die nicht
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, sind zur
Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht berechtigt.
18.
Haftung - Gewährleistung
Für Forderungen
epnet
gegen Dritte aus der
unbefugten Inanspruchnahme von vertragsgegenständlichen
Telekommunikationsdienstleistungen haftet der Kunde neben dem
Dritten als Gesamtschuldner, wenn er von der Inanspruchnahme wusste
oder fahrlässig nicht wusste.epnet
haftet für verursachte
Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ausgenommen
Personenschäden).Bei Kunden, die nicht
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, ist die
Haftung epnet
für alle Lieferungen und
Leistungen für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden),
Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen
Gewinn, Zinsenverlust, Schäden des Kunden aus Ansprüchen Dritter
angeschlossen. Sofern epnet
haftet, ist die Höhe der
Ersatzpflicht gegenüber jenen Kunden, die nicht Konsumenten im Sinne
des Konsumentenschutzgesetztes sind, mit Euro 800,00 beschränkt.epnet
haftet nicht für
Betriebsunterbrechungen, die nicht in seine Sphäre fallen oder die
für angekündigte betriebsnotwendige Arbeiten erforderlich sind.epnet
haftet nicht für Inhalt,
Vollständigkeit und Richtigkeit von Anbieterdaten Dritter sowie für
übermittelte oder abgefragte Daten.Der Kunde unterliegt bei
der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung
bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen (zB.
Strafgesetzbuch, Pornographiegesetz, Jugendschutzgesetze,
Verbotsgesetz, Telekommunikationsgesetz, Mediengesetz,
Urheberrechtsgesetz,Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb, Persönlichkeitsrechte nach Zivil-
und Strafgesetz).Bei Verletzung dieser
gesetzlichen Beschränkungen hat der Kunde epnet
für alle ihm daraus
entstehenden Nachteile schad- und klaglos
zu halten.Die Geltendmachung von
gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen bleibt unberührt.
19.
Datenschutz, Mediengesetz, illegale und schädigende Inhalte
Epnet
ermittelt und verarbeitet
als Stammdaten Vorname, Nachname, akademischen Grad, Firma, Branche,
Berufsbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner bei Firmenanschluss,
Telefonnummer, Faxnummer, Bonität, Zahlungsmodalitäten,
Bestelldaten, Source und
Destination-IP, sämtliche andere
logfiles im Rahmen des § 92 TKG 2003,
Anschrift des Teilnehmers, Art des Endgerätes, Art, Datum, Zeitpunkt
und Dauer der Verbindung, übermittelte Datenmenge,
Zahlungsinformationen (z.B. Mahnungen). Diese Daten werden für
Zwecke der Besorgung des vertragsgegenständlichen Dienstes und der
damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verarbeitet. Im für
Verrechnungszwecke notwendigen Ausmaß können Verkehrsdaten
gespeichert und übermittelt werden. Die Daten werden
spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern
sie nicht noch für Verrechnungszwecke benötigt werden.Soweit technisch
erforderlich, werden Inhaltsdaten zum Zwecke der Erbringung des
Dienstes im erforderlichen Mindestausmaß im Sinne von § 101 TKG 2003
gespeichert.Sofern erforderlich,
sorgt der Kunde eigenverantwortlich für die Einhaltung der
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bei der Inanspruchnahme des
Dienstes.Übermittelt ein Kunde
über Internetzugänge von epnet
personenbezogene
Daten, trägt er diesbezüglich die Verantwortung nach dem
Datenschutzgesetz. Bei Verwendung von Speichereinrichtungen von
epnet
gilt er als Auftraggeber
im Sinne des Datenschutzgesetzes. Stellt ein Kunde über ein
“Schwarzes Brett”, eine Datenbank, eine Homepage oder über sonstige
Systeme oder Einrichtungen Informationen oder Daten Dritten
öffentlich abrufbar zur Verfügung, hat er die Stellung des
Medieninhabers im Sinne des Mediengesetzes. Der Kunde hat ein
Impressum zu erstellen, welches für alle User sichtbar die Anschrift
des Anschlussinhabers beinhalten muss. Stellt ein Kunde über eine
persönliche “Homepage”Daten zur Abfrage
durch Dritte zur Verfügung oder verbreitet er auf andere Art
Inhalte, hat er die anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie die
Bestimmungen betreffend “Illegale und schädigende Inhalte”
(Verhaltenskodex) einzuhalten; der Kunde ist für den Inhalt der
Homepage bzw. derzur Abfrage
bereitgestellten Daten allein verantwortlich. Der Kunde hat
epnet
schad- und klaglos zu
halten, falls epnet
für derartige Inhalte zur
Verantwortung gezogen wird.Der Kunde verfügt über
alle Berechtigungen hinsichtlich Wort-, Bild-, Ton- und sonstigen
Materials, das er dem Betreiber zu Erstellung einer Homepage zur
Verfügung stellt, widrigenfalls der Kunde epnet
für alle entstehenden
Schäden schad- und klaglos hält.Bei Inhalten, die
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in
ihrem Wohl zu beeinträchtigen, hat der Kunde durch technische
Vorkehrungen oder in sonstiger geeigneter Weise Vorsorge zu treffen,
dass die Übermittlung an oder die Kenntnisnahme durch den
Schutzwürdigen ausgeschlossen ist.Gibt es
Sperreinrichtungen, wonach Kindern oder Jugendlichen der Zugang zu
gewissen Inhalten verwehrt ist, so liegt es in der Verantwortung des
Erziehungsberechtigten, die Zutrittsbeschränkung zu überwachen.
Personen, die nicht volljährig sind, ist der Zugang zum Internet nur
unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
20.
Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Sämtliche Lieferungen
bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von
epnet Der Kunde ist berechtigt,
mit Forderungen gegen epnet
aufzurechnen, die in
rechtlichem Zusammenhang mit den Forderungen
epnet
gegen den Kunden stehen
oder gerichtlich anerkannt sind oder im Fall der Zahlungsunfähigkeit
von epnet. Kunden, die nicht
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, sind weder
zur Aufrechnung mit Forderungen epnet
noch zur Zurückbehaltung
von Zahlungen bei behaupteten, von epnet
nicht anerkannten Mängeln
berechtigt.
21.
Verpflichtungen von Wiederverkäufern
Wiederverkäufer sind
verpflichtet, alle aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich
ergebenden Verpflichtungen ihren Kunden aufzuerlegen.Wiederverkäufer haften
epnet
für alle aus der
Unterlassung dieser Verpflichtung entstehenden Schäden.
22.
Geltendes Recht, Gerichtsstand und Sonstiges
Es gilt österreichisches
Recht. Für jene Konsumenten, die nicht dem
KSchG unterliegen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Gerichtsstand
Freistadt OÖ.
23.
Sonstige Regelungen
Die allfällige
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An der Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine
wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt.
Freistadt, am 1.2.2011
↑ TOP nach oben